Gewässerabstand an eine Liste des Ortsplaners4 halte, die nicht mehr in das revidierte GBR habe aufgenommen werden können. Diese Liste werde in Absprache mit dem OIK I vom 3. Juni 2014 zur Orientierung der Bauherrschaften und Planer verwendet. Bis anhin habe sich diese Vorgehensweise bewährt. Ferner seien gemäss ihren Berechnungen die auszuweisenden Flächen der Spielplätze und Aufenthaltsbereiche eingehalten.