3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das Regierungsstatthalteramt hält mit Eingabe vom 30. Mai 2017 an seinem Gesamtentscheid fest. Die Gemeinde Meiringen verweist mit Beschwerdeantwort vom 8. Juni 2017 auf den angefochtenen Entscheid und beantragt, den Gesamtentscheid der Vorinstanz zu stützen. Der Oberingenieurkreis I des Tiefbauamtes des Kantons Bern (nachfolgend OIK I) bezieht sich zum Strassenlärm auf seinen Fachbericht und sieht keine Veranlassung, eine anderslautende Stellungnahme abzugeben.