2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 5. Mai 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 7. April 2017 und die Erteilung des Bauabschlags. Eventualiter sei die Sache an die zuständige Baubewilligungsbehörde zurückzuweisen. Sie machen unter anderem geltend, dass das Bauvorhaben über eine ungenügende Anzahl Parkplätze verfüge und die Vorgaben betreffend Kinderspielplätze und Aufenthaltsbereiche nicht erfülle.