3. a) Die Beschwerdegegnerin hat dem Beschwerdeführer Parteikosten im Betrag von Fr. 680.50 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. RA Nr. 110/2017/46 41 b) Der Beschwerdeführer hat der Beschwerdegegnerin Parteikosten im Betrag von Fr. 4'072.50 (inkl. Auslagen) zu ersetzen. IV. Eröffnung - B.________, eingeschrieben - Frau Fürsprecherin D.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, A-Post - Kantonspolizei Bern, Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik, Schermenweg 5, Postfach, 3001 Bern, zur Kenntnis