Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann, und der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 5. April 2017 bestätigt. 2. Von den Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 2'000.-- hat der Beschwerdeführer Fr. 1'800.-- und die Beschwerdegegnerin Fr. 200.-- zu bezahlen. Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.