- Die Fenster sind während den Betriebszeiten grundsätzlich geschlossen zu halten und dürfen nur in Zeiträumen ohne laute Aktivitäten zum Lüften geöffnet werden. - Im Aussenbereich und auf der Aussenterrasse sind keine lauten Aktivitäten, insbesondere Musikunterricht oder die Verwendung von Tonerzeugungsgeräten, erlaubt. - Es darf kein Basketballkorb, Fussballtor oder dergleichen installiert werden. - Der Aussenbereich darf, ausser bei den Eingängen, nicht beleuchtet werden.