4.1.10 Auflagen zur Lärmminderung: - Die Benutzungsordnung muss bei beiden Eingängen in Form von Infotafeln gut sichtbar installiert werden. - Die Kinder müssen im Aussenbereich inklusive der Aussenterrasse während der Kindergarten- und Tagesschulbetriebszeiten so betreut werden, dass damit übermässige Lärmemissionen unterbunden werden können. - Die Fenster sind während den Betriebszeiten grundsätzlich geschlossen zu halten und dürfen nur in Zeiträumen ohne laute Aktivitäten zum Lüften geöffnet werden.