40 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 26–27 N. 2 RA Nr. 110/2017/46 38 b) Von der Rechtsverwahrung und vom Lastenausgleichsbegehren des Beschwerdeführers wird in den Ziff. 4.3 und 4.4 des angefochtenen Gesamtentscheids bereits Kenntnis genommen und gegeben. Auf den Eventualantrag des Beschwerdeführers kann daher mangels Beschwer nicht eingetreten werden.