Dass durch die Ausnahmebewilligungen für den Fahrradunterstand und den Parkplatz im Strassenabstand und im Vorland die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird, wurde bereits ausgeführt (oben Erwägung 4.d). Hinsichtlich Schulraum findet sich in der Volksschulverordnung lediglich die Vorgabe, wonach die Minimalfläche für einen Kindergartenraum pro Klasse 75 m2 beträgt (Art. 10 Abs. 1 Bst. a VSV39). Diese Vorgabe ist hier eingehalten. Für den Aussenraum findet sich keine Vorgabe. Gemäss Belegungsplan werden maximal 72 Kinder gleichzeitig auf der Anlage sein.