Unter diesen Umständen ist nicht damit zu rechnen, dass eine wesentliche Anzahl der Eltern ihre Kinder mit dem Motorfahrzeug in den Kindergarten oder die Tagesschule bringen werden. Inwiefern der Kindergarten mit Tagesschule ansonsten zu einem erheblichen Mehrverkehr führen sollte, ist nicht erkennbar. Dementsprechend ist die bestehende Erschliessung ohne weiteres genügend (vgl. Art. 5 BauV). Dies gilt umso mehr, als die F.________strasse mit einer Breite von 6.5 m und einem Trottoir von rund 2 m auch die Voraussetzungen für eine neue Erschliessung erfüllt (vgl. Art.