a) Der Beschwerdeführer macht eine ungenügende Erschliessung und Mehrverkehr geltend. Zur Prüfung dieser Punkte müsse ein Fachbericht Erschliessung eingeholt werden. Da der Betrieb des Kindergartens zu erheblichem Mehrverkehr führen werde, sei zu prüfen, ob die Erschliessung den Anforderungen noch genüge, den hohen Sicherheitsanforderungen für einen Kindergarten entspreche und zonenkonform sei. Zudem dürften durch die Mehrbeanspruchung der Verkehrsanlagen die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden oder durch die Mehrbeanspruchung einer sanierungsbedürftigen Verkehrsanlage wahrnehmbar stärkere Lärmimmissionen erzeugt werden.