h) Zusätzlich zu den im Fachbericht genannten Auflagen verlangt der Beschwerdeführer, die Beschwerdegegnerin sei zumindest zu verpflichten, die Lärmquellen derart zu verschieben, dass diese nicht unmittelbar vor seiner Liegenschaft installiert würden. Da der Beschwerdeführer diese Forderung im Beschwerdeverfahren erstmals in seinen Schlussbemerkungen gestellt hat, äussert sich der Fachbericht nicht dazu.