Anlage, insbesondere auch eine intensivere Nutzung, wäre wiederum baubewilligungspflichtig, was automatisch auch mit einer Neubeurteilung der Lärmsituation verbunden wäre. Analoges gilt für die Forderung, berechtigte Lärmklagen aus der Nachbarschaft müssten punktuell analysiert und beurteilt werden, auch dies ist lediglich ein Hinweis auf etwas, das ohnehin gilt.