e) Als weitere Auflagen verlangt der Fachbericht, dass im Aussenbereich und auf der Aussenterrasse keine lauten Aktivitäten, insbesondere Musikunterricht oder die Verwendung von Tonerzeugungsgeräten, erlaubt sind, dass kein Basketballkorb, Fussballtor oder dergleichen installiert werden darf und dass der Aussenbereich, ausser bei den Eingängen, nicht beleuchtet werden darf. Diese Auflagen sind unter den Parteien in der Sache unbestritten, weshalb sie ohne weiteres übernommen werden können.