d) Zudem verlangt der Fachbericht, dass die Fenster während des Unterrichts geschlossen zu halten sind. Die Beschwerdegegnerin kritisiert an dieser Auflage, im Kindergarten werde nicht klar zwischen Unterrichtszeit und Pause unterschieden, so dass von einem durchgehenden Unterricht ausgegangen werden müsse. Auch wenn eine Komfortlüftung eingebaut sei, müsse wenigstens ein regelmässiges Stosslüften zulässig sein. Die Beschwerdegegnerin schlägt daher vor, dass nur verlangt wird, dass Fenster und Türen bei lärmintensiven Aktivitäten wie Gesangs- und Musikunterricht geschlossen sein müssen.