Daher wird an der im Fachbericht vorgeschlagenen Auflage festgehalten. Der Beschwerdegegnerin ist aber insoweit zuzustimmen, als Infotafeln bei den beiden Eingängen als ausreichend zu erachten sind. Damit ist sichergestellt, dass sämtliche Besucher der Anlage die Infotafeln gesehen haben oder zumindest hätten sehen können.