e) Die Kritik des Beschwerdeführers am Fachbericht ist somit unbegründet. Selbst wenn der Vertreter der Beschwerdegegnerin anlässlich der Begehung vor Ort die Lärmimmissionen heruntergespielt hätte, was eine blosse Vermutung des Beschwerdeführers ist, so ergibt sich aus dem Fachbericht, dass dieser nicht auf Einschätzungen der Beschwerdegegnerin zu den Lärmimmissionen beruht. Wenn im Fachbericht steht, dass unter anderem gemäss den Ausführungen des Vertreters der Beschwerdegegnerin bei einer ordnungsgemässen Benutzung der Anlage während des Schulbetriebs (Ziff. 6.1.2.1) und während der schulfreien Zeit (Ziff.