Dass die Anforderungen der Umweltschutzgesetzgebung für die öffentliche Bauherrschaft gleich gelten, wie sie auch für eine private Bauherrschaft gelten, ist unbestritten und davon geht auch der Fachbericht aus. Irrelevant ist, ob die zukünftigen Lärmimmissionen mit der heutigen Situation vergleichbar sind. Entscheidend ist lediglich, dass die zukünftigen Lärmimmissionen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Der Vorwurf, der Fachbericht verkenne, dass die Bauparzelle in einer Wohnzone liege, ist unberechtigt. Aus Ziff. 4 des Fachberichts ergibt sich, dass sowohl die Bauparzelle als auch sämtliche umliegenden Parzellen in der Wohnzone und damit in der ES II liegen.