Insbesondere decken sich die Annahmen des Beschwerdeführers hinsichtlich der Standorte der Spielbereiche sowie der Zahlen und Daten des Belegungsplans mit den von der Fachstelle anlässlich der Ortsbegehung zusätzlich beschafften Informationen, soweit die Annahmen des Beschwerdeführers nicht nachweislich falsch sind. So ist die Fachstelle in Ziff. 6.1.1 ihres Berichts ausdrücklich von maximal 72 Kindern ausgegangen, die gleichzeitig im Kindergarten und der Tagesschule betreut werden sollen, was den Angaben der Beschwerdegegnerin in ihrem Belegungsplan entspricht.