c) Tatsächlich ergibt sich aus dem Fachbericht, dass die Verfasserin des Berichts und ein weiterer Mitarbeiter der Fachstelle am 21. September 2017 in Anwesenheit des Projektleiters, einem Vertreter der Beschwerdegegnerin, eine Besichtigung der Bauparzelle durchgeführt haben. Dabei habe der Vertreter der Beschwerdegegnerin Antworten zu den noch offenen Fragen für die Beurteilung der zu erwartenden Lärmemissionen erteilen können.