Ausserhalb der Betriebszeiten soll die Aussenanlage der Öffentlichkeit gemäss den Benutzungsordnungen "Allwetter- und Pausenplätze" und "Schulrasen" zur Verfügung stehen. Die Benutzungsordnungen sollen mit Infotafeln an den Zugängen zum Gelände bzw. Spielplatz publiziert werden. Die entsprechenden Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag während der Schulzeit nach Schulschluss bis 22.00 Uhr und während den Schulferien von 09.00 bis 22.00 Uhr, Samstag von 09.00 bis 22.00 Uhr und Sonntag von 10.00 bis 22.00 Uhr. Auf der ganzen Anlage gilt ein Fahr-, Rauch- und Alkoholverbot. Zudem ist auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und übermässiger Lärm zu vermeiden.