Das Bauvorhaben ist auf der Bauparzelle in der äussersten Ecke F.________strasse / G.________strasse platziert. Damit ist es vom schützenswerten Nachbargebäude J.________strasse 37 soweit wie möglich weggerückt und belässt dazwischen einen maximal möglichen Freiraum. Mit Blick auf den bestehenden Bau stellt dies sogar eine Verbesserung dar, dieser steht näher am schützenswerten Nachbargebäude. Das Preisgericht des Projektwettbewerbs hat ebenfalls festgestellt, dass die Anordnung des Neubaus in der Grundstücksecke Rücksicht auf die Nachbarbauten nehme. Dass der geplante Neubau die Sicht von der F.________strasse auf das schützenswerte Nachbargebäude versperrt, ist unerheblich.