Zudem beeinträchtige das Bauvorhaben das im Bauinventar als schützenswertes Objekt qualifizierte Nachbargebäude, indem es die Umgebung verändere. Der dominante Neubau versperre aufgrund der nachteiligen Anordnung innerhalb des Grundstücks zu weiten Teilen die Sicht auf das schützenswerte K-Objekt. Auch wenn ein Projektwettbewerb durchgeführt worden sei, hätte dennoch zwingend die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) beigezogen werden müssen.