Umfange gestattet, als bereits ein nachbarliches Gebäude an der Grenze steht. d) Die beiden Längsseiten des projektierten Hauptgebäudes sind die Nord- und Südfassade. Allerdings werden der grosse Grenzabstand an der Südfassade und der kleine Grenzabstand an der Ostfassade durch die Baulinien entlang der F.________- und G.________strasse ersetzt. Somit sind an der Westfassade ein kleiner und an der Nordfassade ein grosser Grenzabstand einzuhalten. Das Hauptgebäude hält an der Nordfassade einen Grenzabstand von 10 m und an der Westfassade einen Grenzabstand von 6.85 m ein. An der Süd- und Ostfassade befindet sich das Hauptgebäude innerhalb der Baulinien.