Kindertagesstätten dienen der Betreuung von Kindern ausserhalb eines Schulbetriebs. Dies trifft auch auf Kindergärten zu. Der Kindergarten hat zum Ziel, das Kind in seiner Entwicklung zu fördern, es in eine erweiterte Gemeinschaft einzuführen und ihm damit den Übertritt in die Primarstufe zu erleichtern (Art. 2a VSG22). Kinder werden im Kindergarten also zwar auf den Schulbetrieb vorbereitet, ein eigentlicher Schulbetrieb herrscht jedoch noch nicht. Dementsprechend werden Kindergärten und Kindertagesstätten hinsichtlich der Beurteilung der Zonenkonformität auf Seite 8 des Musterbaureglements des Kantons Bern gleichgestellt.