Auch die BVE hat die Gleichstellung von Kindertagesstätten-Nutzung und Wohnnutzung in den Entscheiden RA Nr. 110/2013/353 vom 27. Mai 2014 und RA Nr. 110/2016/184 vom 5. April 2017 gestützt, wobei die Gleichstellung von Kindertagesstätten mit dem Wohnen (nur) im ersten Fall im kommunalen Baureglement explizit vorgesehen war. d) Damit bleiben im vorliegenden Fall zwei Fragen zu prüfen. Zum einen, ob sich diese Rechtsprechung zu Kindertagesstätten auf Kindergärten und Tagesschulen übertragen 19 http://www.jgk.be.ch > Raumplanung > Arbeitshilfen (AHOP) > Musterbaureglement (MBR) 20 BGer 1C_148/2010 vom 06.09.2010 E. 2.2.3 und BGer 1C_521/2015 vom 09.08.2016 E. 4.5