b) Das Baugesuch beinhaltete den Bau eines Kindergartens mit drei Klassen und einer Tagesschule. Gemäss dem Belegungsplan sind maximal 72 Kinder gleichzeitig auf der Anlage anwesend.18 Die Bauparzelle liegt in der Wohnzone W. Die Wohnzone W dient dem Wohnen sowie nicht störenden Arbeitsnutzungen. An Arbeitsnutzungen sind bis 10% der Bruttogeschossflächen gestattet (Art. 19 Abs. 1 und Abs. 2 Bst. a BO). Ob ein Kindergarten 18 Vorakten, pag. 325 RA Nr. 110/2017/46 15