Somit ergibt sich für die Lehrpersonen ein Bedarf von 2 Plätzen. Insgesamt ergibt sich für die Lehrpersonen und die (älteren) Tagesschüler eine Bandbreite von 7 bis 17 Plätzen. Mit den geplanten 10 Abstellplätzen bewegt sich die Beschwerdegegnerin innerhalb dieses Rahmens. Sofern man davon ausgeht, dass für einen Kindergarten grundsätzlich auf den Fahrradabstellplatzbedarf für Schulen gemäss Art. 54c Abs. 1 Bst. e BauV abzustellen ist, ist bei der vorgesehenen Nutzung als Kindergarten und Tagesschule demzufolge mit 14 Abrufbar unter: www.bfu.ch 15 Informationsbroschüre Schulkreis Länggasse-Felsenau 2017 / 2018, S. 37; abrufbar unter: