Für die Kindergartenkinder besteht somit kein Abstellplatzbedarf. Auch allfällige Begleitpersonen, die Kindergartenkinder in den Kindergarten begleiten oder abholen und dabei ein Fahrrad dabei haben, benötigen dafür keinen Abstellplatz. Sie sind nicht Nutzer der Anlage und Verweilen auch nicht länger auf der Anlage.