Schulordnung wird aus Gründen der Sicherheit empfohlen, Schülerinnen und Schüler frühestens ab dem 3. Schuljahr mit dem Fahrrad in die Schule fahren zu lassen. Für die Kinder der Eingangsstufe wird empfohlen, auch auf Roller/Scooter zu verzichten.15 Ob es den Kindern gemäss Strassenverkehrsrecht erlaubt wäre, alleine mit dem Fahrrad zu fahren, spielt dabei keine Rolle. Dementsprechend widersprüchlich bzw. unsinnig wäre es, wenn den Kindern Fahrradabstellplätze zur Verfügung gestellt werden müssten. Für die Kindergartenkinder besteht somit kein Abstellplatzbedarf.