6. Anzahl Fahrradabstellplätze a) Der Beschwerdeführer rügt, die Vorinstanz habe der Beschwerdegegnerin eine Ausnahmebewilligung erteilt, welche ihr erlaube, anstelle der nötigen 90 Fahrradabstellplätze nur 10 Plätze zu bauen. Dies sei viel zu wenig, auch Kindergartenkinder dürften alleine mit dem Kindervelo zum Kindergarten fahren. Zudem brauche es auch Abstellplätze für die Eltern, die ihre Kinder mit Fahrrad und teilweise Anhänger in den Kindergarten begleiteten. Schliesslich kämen noch die für die Lehrpersonen und Tagesschüler benötigen Plätze hinzu.