Die unter dem Unterstand abgestellten Fahrräder inklusive allfälligen Anhängern können daher die Verkehrssicherheit auf der F.________strasse nicht beeinträchtigen. Weshalb der Motorfahrzugabstellplatz die Verkehrssicherheit auf der F.________strasse gefährden sollte, wird vom Beschwerdeführer nicht näher begründet. Eine solche Gefährdung ist denn auch nicht zu erwarten.