a) Der Beschwerdeführer befürchtet, dass die Beschwerdegegnerin den für die Unterbringung dreier Kindergartenklassen und einer Tagesschule bewilligten Neubau in Tat und Wahrheit für eine Basisstufe nutzen möchte und dafür später ein Gesuch für eine entsprechende Nutzungsänderung einreichen könnte.