In der Folge holte das Rechtsamt bei der Kantonspolizei Bern, Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik, einen Fachbericht ein. Die Verfahrensbeteiligen erhielten die Gelegenheit, zum Ergebnis des Beweisverfahrens Stellung zu nehmen. 4. Auf die Rechtsschriften, die Vorakten und den Fachbericht wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 110/2017/46 3 II. Erwägungen 1. Eintreten