3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriften durch und holte die Vorakten ein. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland äussert sich in seiner Stellungnahme vom 2. Juni 2017 zwar zu einigen Beschwerderügen, stellt jedoch keinen Antrag. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 8. Juni 2017, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne, und der Gesamtbauentscheid vom 5. April 2017 sei zu bestätigen. In der Folge holte das Rechtsamt bei der Kantonspolizei Bern, Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik, einen Fachbericht ein.