2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 5. Mai 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt, der Gesamtentscheid vom 5. April 2017 sei aufzuheben und dem Bauvorhaben sei die Baubewilligung zu verweigern. Eventualiter beantragt er, von der Rechtsverwahrung und vom Lastenausgleichsbegehren sei Kenntnis zu nehmen und zu geben.