Die Stockwerkeigentümergemeinschaft habe dieses Vorhaben entgegen den Stimmen der Beschwerdeführenden genehmigt. Zur Frage der Gültigkeit dieses Beschlusses der Stockwerkeigentümergemeinschaft finde am 7. September 2017 eine Schlichtungsverhandlung statt. Das Verfahren vor der BVE sei deshalb zu sistieren, bis die Schlichtungsverhandlung durchgeführt worden sei.