Eine Umnutzung von Geschäfts- in Wohnraum bzw. eine Aufstockung des bestehenden Gebäudes ist damit nicht zum Vornherein ausgeschlossen. Das konkrete Bauprojekt kommt aber einer bestmöglichen Parzellenauslastung gleich und hat deshalb sowohl einen stark erhöhten Parkplatzbedarf als auch einen stark erhöhten Spielflächenbedarf zur Folge. Es besteht jedoch kein Anspruch auf die Erteilung einer 24 Vorakten, pag. 50, 53 ff. 25 Baureglement der Gemeinde Interlaken vom 9. Dezember 2008 (GBR) RA Nr. 110/2017/45 14