211 GBR25 sind in der Mischzone K, in welcher sich das Grundstück befindet, Wohnen, stilles bis mässig störendes Gewerbe, Gastgewerbe, Dienstleistungen und Verkauf zulässig. Die Bauherrschaft als Eigentümerin der massgeblichen Stockwerkeinheiten hat damit beispielsweise die Möglichkeit, mehr Büro- und Dienstleistungsfläche anstatt Ladenfläche vorzusehen und auf diese Weise den Parkplatzbedarf zu reduzieren. Anstelle von Familienwohnungen kann sie zudem kleinere Wohnungen mit weniger als 3.5 Zimmer erstellen. Eine Umnutzung von Geschäfts- in Wohnraum bzw. eine Aufstockung des bestehenden Gebäudes ist damit nicht zum Vornherein ausgeschlossen.