Es trifft zu, dass ein Grossteil der Parzellenfläche bereits mit dem Wohn- und Geschäftscenter H.________ überbaut ist und daher auf dem Grundstück die grössere Spielfläche von 500 m2 und die Aufenthalts- und Kinderspielplatzfläche von 855.15 m2 keinen Platz hätten. Die neben dem Gebäude frei gebliebenen Randstreifen weisen zusammengerechnet eine Fläche von ungefähr 2'050 m2 auf. Die Randstreifen auf der nördlichen und östlichen Seite grenzen direkt an die Strasse an und sind damit als Spielund Spielplatzfläche ungeeignet. Auf den westlichen und südlichen Streifen befinden sich 28 Parkplätze. Die Streifen werden zudem benützt als Eingangsbereich zum Wohncenter H.___