Erforderlich sind objektive Besonderheiten, die beispielsweise mit der Lage und Form der Parzelle oder der Beschaffenheit des Baugrundes zusammenhängen. Der blosse Wunsch nach optimaler, gewinnbringender Nutzung des Grundstücks genügt nicht. Denkbar sind allenfalls Um- und Ausbauten in Gebieten hoher Dichte oder Bauten in Quartieren, Ortsund Strassenbildern, deren Strukturen die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Aussenanlagen nicht zulassen.23