26 BauG zu prüfen. Die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung von Ausnahmebewilligungen gelten grundsätzlich bei der echten und bei der unechten Ausnahme in gleicher Weise.22 Ausnahmen von einzelnen Bauvorschriften können damit bewilligt werden, wenn besondere Verhältnisse es rechtfertigen und wenn keine öffentlichen Interessen beeinträchtigt werden. Für eine Reduktion von Spielplatzflächen bedeutet dies insbesondere, dass schwierige Grundstückverhältnisse vorliegen oder die ermittelte Fläche aufgrund besonderer Verhältnisse unverhältnismässig sein muss.