handeln.13 Die einmal erteilte Zustimmung zu einem solchen Beschluss kann, im Unterschied zu einer Vollmacht, nicht einfach widerrufen werden. Die Änderung des Beschlusses bedürfte eines neuen Beschlusses der Stockwerkeigentümergemeinschaft oder eines gerichtlichen Vorgehens. Der durch die Beschwerdeführenden vorgenommene 11 Vorakten, p. 19 12 Auszug Grundstückdaten-Informationssystem GRUDIS vom 2. August 2017; Art. 25 Abs. 2 des Reglements der Stockwerkeigentümergemeinschaft, Vorakten, p. 19 13 Vorakten, p. 19 RA Nr. 110/2017/45 8