von den Beschwerdeführenden, erteilt. Der ernannte Vertreter, I.________, ist selbst Mitglied der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Noch vor Unterzeichnung der Baugesuchsunterlagen widerriefen die Beschwerdeführenden die erteilte Vollmacht. Die übrigen Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer nahmen keinen Widerruf vor. I.________ unterzeichnete in der Folge das Baugesuch und die Baupläne im Namen sämtlicher Grundeigentümerinnen und -eigentümer.