4. Die Beschwerdeführenden verlangen mit Gesuch vom 17. August 2017 die Sistierung des Verfahrens. Die Beschwerdegegnerin beantragt mit Eingabe vom 21. August 2017, das Sistierungsgesuch sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne. 5. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen