Schliesslich sei keine bzw. nicht ausreichend Spielplatzfläche vorgesehen und die Vorinstanz habe diesbezüglich zu Unrecht eine umfassende Ausnahmebewilligung erteilt. RA Nr. 110/2017/45 3 3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Beschwerdegegnerin und die Vorinstanz beantragen die Abweisung der Beschwerde.