2. Gegen diesen Entscheid reichten die Beschwerdeführenden am 1. Mai 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 28. März 2017. Eventualiter verlangen sie die Sistierung des Verfahrens, bis ein rechtskräftiger Beschluss der betroffenen Stockwerkeigentümergemeinschaft zum Bauvorhaben vorliegt.