1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 15. Dezember 2016 bei der Gemeinde Interlaken ein Baugesuch ein für den Umbau und die Erweiterung des Wohncenters H.________ in Interlaken (Interlaken Grundbuchblatt Nr. G.________). Das Wohncenter H.________ ist ein Wohn- und Geschäftshaus, befindet sich in der Mischzone Kern (K) und wird momentan aufgrund einer in Rechtskraft erwachsenen Baubewilligung vom 16. Februar 2016 umgebaut. Die Bauherrschaft reichte das vorliegend strittige Bauprojekt als Projektänderung zu diesem bereits bewilligten Vorhaben ein. Aufgrund der umfangreichen Änderungen führte die Vorinstanz kein Projektänderungs-, sondern ein neues Baubewilligungsverfahren durch.