16 Vorakten, pag. 85 RA Nr. «D_DNI»/«D_DNJ»/«D_DNN» 10 Die vom Beschwerdeführer befürchteten Auswirkungen auf Bank und Post haben keinen Einfluss auf die Frage, ob das umstrittene Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Baubewilligungsvoraussetzungen erfüllt. Weil die Vorbringen des Beschwerdeführers nicht baurechtlicher Natur sind, kann auf den Antrag im Beschwerdeverfahren nicht eingetreten werden. Es ist dem Beschwerdeführer aber unbenommen, seine diesbezüglichen Anliegen im Rahmen des politischen Diskurses bei der Gemeinde vorzubringen. 5. Zusammenfassung und Kosten