d) Die gesetzlichen Vorgaben sind aber nicht nur für das Bauprojekt an sich erfüllt. Vielmehr stehen auch nach dem Umbau der gesamten Liegenschaft ausreichend Abstellplätze für Motorfahrzeuge zur Verfügung: Momentan befinden sich im Gebäude eine Poststelle, eine Bankfiliale der H.________, die F.________ des Beschwerdeführers sowie zwei oder drei weitere kleinere Betriebe. Nach der Aufstockung weist das Gebäude unter Berücksichtigung des neuen Ärztezentrums gemäss den unbestrittenen Angaben der Beschwerdegegnerin eine übrige Nutzfläche von insgesamt rund 1128 m2 auf. Dies ergibt für die übrige Nutzung eine neue Bandbreite zwischen 11 und 23 Autoabstellplätzen.